Bedingungen zur Nutzung von aktegra.com

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer den Zugang zur Software Aktegra zur Verfügung. Aktegra ist eine cloudbasierte SaaS-Lösung zur Unterstützung bei der Klassifizierung und Dokumentation von KI-Systemen. Auf Grundlage der vom Nutzer im Fragebogen eingegebenen Angaben erstellt Aktegra regelbasiert Klassifizierungs- und Dokumentationsberichte. Die Berichte werden aus vorgegebenen Kriterien und Textbausteinen erzeugt und stellen keine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung oder rechtliche Prüfung dar.

(2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website unter https://www.aktegra.com/de.

§ 2 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie als Nutzer mit uns, Said El Ouaaziky Hassan, Wuhlestraße 7a, 12683 Berlin als Anbieter abschließen.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Darstellung der Dienste auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch die Registrierung auf der Plattform gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Bestätigungs-E-Mail des Anbieters oder durch die Freischaltung des Nutzerkontos.

(3) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4 Zahlungsbedingungen/ Preise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter https://www.aktegra.com/de aufgeführten Paketpreise zu dem dort beschriebenen Funktionsumfang und den dort angebotenen Konditionen.

(2) Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis. Umsatzsteuer wird aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine ausgewiesen.

(3) Die Zahlung erfolgt über die bei Vertragsschluss angebotenen Zahlungsmethoden.

(4) Das vereinbarte Entgelt ist im Voraus fällig.

(5) Kann der Betrag sodann nicht eingezogen werden, ist der Anbieter zur Sperrung des Kontos berechtigt. Das Konto wird erst entsperrt, wenn der Anbieter den Zahlungseingang verzeichnen konnte.

(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, seine Preisliste zu ändern, nachdem der Nutzer nochmals gesondert per E-Mail darüber informiert wurde. Die Änderungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs behält sich der Anbieter das Recht zur ordentlichen Kündigung vor.

§ 5 Laufzeit, Testphase und Kündigung

(1) Aktegra wird als monatlich kündbares Abonnement angeboten. Die jeweils verfügbaren Tarife, Leistungen und Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisseite unter https://www.aktegra.com/de.

(2) Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements kann der Nutzer Aktegra im Rahmen einer kostenlosen Testphase für sieben Tage nutzen. Für die Teilnahme an der Testphase ist die Hinterlegung eines Zahlungsmittels erforderlich. Während der Testphase besteht kein Zahlungsanspruch des Anbieters. Der Nutzer kann die Testphase jederzeit, insbesondere über seine Kontoeinstellungen, vor Ablauf des siebten Tages kündigen.

(3) Sofern der Nutzer die Testphase nicht spätestens vor Beginn des achten Tages kündigt, beginnt automatisch das von ihm bei der Bestellung gewählte kostenpflichtige Monatsabonnement. Das für den ersten Abrechnungszeitraum geschuldete Entgelt wird sodann über das hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet.

(4) Während der Testphase können die im Rahmen von Aktegra erstellten Klassifizierungs- und Dokumentationsberichte im Kundenbereich eingesehen werden. Die Berichte werden während der Testphase mit einem deutlich sichtbaren Wasserzeichen als Muster gekennzeichnet. Ein Download nicht gekennzeichneter Berichte setzt ein aktives kostenpflichtiges Abonnement voraus.

(5) Das kostenpflichtige Abonnement kann vom Nutzer jederzeit über die Kontoeinstellungen gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Zugang zu den im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen bestehen.

(6) Der Anbieter kann einen dauerhaft unentgeltlichen Tarif anbieten. Umfang und Funktionsumfang des unentgeltlichen Tarifs ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang unentgeltlicher Leistungen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Nutzers zumutbar ist. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Aktualisierung oder dauerhafte Bereitstellung unentgeltlicher Leistungen besteht nicht.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, Funktionen und technische Ausgestaltungen von Aktegra weiterzuentwickeln, zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dadurch die wesentlichen vertraglich vereinbarten Funktionen des jeweils gebuchten Tarifs nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für Funktionen, die sich noch in einer Erprobungs- oder Weiterentwicklungsphase befinden.

(8) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht leistet oder die nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

(9) Nach Beendigung des Vertrags ermöglicht der Anbieter dem Nutzer für 30 Kalendertage den Download der im Nutzerkonto gespeicherten Klassifizierungs- und Dokumentationsberichte. Während dieser Frist können keine neuen Berichte erstellt oder bestehende Inhalte bearbeitet werden. Nach Ablauf der Exportfrist wird der Zugang gesperrt; die Löschung der Daten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, der Datenschutzerklärung und – soweit einschlägig – dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 6 Umfang des eingeräumten Nutzungsrechtes

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesen Nutzungsbedingungen bezeichneten Dienste und Inhalte während der Dauer des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu nutzen.

(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die zur Nutzung überlassene Software zu vervielfältigen und/ oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

§ 7 Support

(1) Der Anbieter ist zu jeder Zeit um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage im deutschen Bundesland Berlin) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen oder die von dem Anbieter vorab angekündigt wurden.

(2) Unabhängig davon erfolgt die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste durch den Anbieter täglich. Die Wartung ist grundsätzlich von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 bis 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern, das heißt, wenn die Nutzung der SaaS-Dienste nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt ist, erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information des Anbieters.

§ 8 Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen und Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, einen unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der zur Verfügung gestellten Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Nutzer, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung hinweisen.

(2) Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass ihm nicht gestattet ist, rechtswidrige, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte hochzuladen.

(3) Dem Nutzer ist es zudem nicht gestattet, die Plattform mithilfe automatisierter Einrichtungen zu nutzen und/ oder technische Schutzvorrichtungen zu umgehen. Der Nutzer darf Zugangsdaten, Anmeldelinks und sonstige Authentifizierungsmittel nicht an Dritte weitergeben. Er hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er einen Verlust, Missbrauch oder sonstigen unbefugten Zugriff auf sein Nutzerkonto vermutet.

(4) Die eigenständige gewerbliche Vermarktung der Plattform als Dienstleistung (z. B. Weiterverkauf von Zugängen oder als „Reseller“) ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Anbieter ist untersagt.

(5) Dem Nutzer ist es untersagt, die zur Verfügung gestellte Software oder Teile davon zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig den Quellcode der Software ganz oder teilweise zu rekonstruieren – es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend erlaubt (§ 69e UrhG). Ebenso ist es dem Nutzer untersagt, Funktionalitäten oder die Systemarchitektur der Software zu analysieren, um diese ganz oder teilweise nachzubauen, nachzuahmen oder in vergleichbarer Weise zu nutzen, zu vermarkten oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer verpflichtet sich hierzu, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterlassen, die darauf abzielen, die Schutzmechanismen oder Lizenzkontrollen der Software zu umgehen.

§ 9 Folgen von Verstößen gegen die Nutzerpflichten

(1) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zur Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen die in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten verstößt.

(2) Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen oder der Anbieter auf andere Weise von einem möglichen Verstoß Kenntnis erlangt. Der Anbieter hat den Nutzer von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 10 Haftungsfreistellung

(1) Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vom Nutzer zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung von Aktegra, wegen rechtswidriger Inhalte oder wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen seine Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen gegen den Anbieter geltend machen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Mängelhaftung/ Haftung

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Plattform nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Nutzerauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls an dem Anbieter, sofern den Nutzer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.

(5) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(6) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

(7) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, die Daten auf der Plattform ordnungsgemäß zu sichern.

(8) Die von Aktegra erstellten Klassifizierungs- und Dokumentationsberichte werden auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Angaben sowie eines regelbasierten Auswertungsverfahrens erstellt. Sie stellen keine Rechtsberatung, keine Einzelfallprüfung und keine verbindliche Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit eines KI-Systems dar. Der Nutzer ist verpflichtet, die Berichte unter Berücksichtigung seiner konkreten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eigenverantwortlich zu prüfen und erforderlichenfalls fachkundigen Rat einzuholen.

(9) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Nutzer eingegebenen Angaben und der auf dieser Grundlage erstellten Klassifizierungs- und Dokumentationsberichte. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Verantwortung dafür, dass ein Bericht sämtliche für den Nutzer einschlägigen rechtlichen, regulatorischen, organisatorischen oder technischen Anforderungen abbildet oder erfüllt. Die Verantwortung für die Verwendung der Berichte, die Umsetzung der darin enthaltenen Hinweise sowie die Einhaltung gesetzlicher Pflichten verbleibt beim Nutzer.

(10) Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen haftet der Anbieter – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Erfüllungsort für Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen zu übertragen. Der Anbieter wird den Nutzer über die Übertragung rechtzeitig in Textform informieren. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen.

§ 14 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i. S. v. § 305 b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter des Anbieters. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.